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   BVerwG, 09.04.1992 - 8 B 57.92   

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BVerwG, 09.04.1992 - 8 B 57.92 (https://dejure.org/1992,15103)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1992 - 8 B 57.92 (https://dejure.org/1992,15103)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1992 - 8 B 57.92 (https://dejure.org/1992,15103)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsbehelfsbelehrung bei Einberufungsbescheid - Versäumung der Widerspruchsfrist - Widerlegung der Zugangsvermutung des § 4 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.03.1986 - II R 5/84

    Zugangsvermutung gem. § 4 Abs. 1 VwZG gilt auch, wenn dritter Tag auf einen

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 8 B 57.92
    Die mit der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob die Vermutung des § 4 Abs. 1 VwZG, daß bei der Zustellung mit eingeschriebenem Brief dieser mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt gilt, auch dann eingreift, wenn der dritte Tag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt (bejahend BFH, Urteil vom 5. März 1986 - II R 5/84 - BStBl. 1986 II S. 462 ff.), mag auf sich beruhen.

    Das Revisionsgericht kann erstmals zur Widerlegung der Zugangsvermutung des § 4 Abs. 1 VwZG vorgetragene Tatsachen ausnahmsweise nur dann berücksichtigen, wenn sie im Zusammenhang mit einer begründeten Verfahrensrüge stehen (vgl. BFH, Urteil vom 5. März 1986, a.a.O. S. 464).

    Es hatte insbesondere keinen Anlaß zu einer Aufklärung des tatsächlichen Zugangs des Einberufungsbescheides, da der Kläger selbst die Zugangsvermutung des § 4 Abs. 1 VwZG nicht durch einen entsprechenden Tatsachenvortrag erschüttert hatte (vgl. BFH, Urteil vom 5. März 1986, a.a.O. S. 464).

  • BVerwG, 03.09.1981 - 7 B 177.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 8 B 57.92
    In der Rechtsbehelfsbelehrung eines Einberufungsbescheides braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, daß der Widerspruch innerhalb der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen sein muß (vgl. Urteil vom 21. Februar 1972 - BVerwG IV C 40.70 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 23 S. 8 ; Beschluß vom 3. September 1981 - BVerwG 7 B 177.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 45 S. 4 f.).
  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 40.70

    Zurechnung des Verschulden von nicht Prozessbevollmächtigte im engeren Sinne

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 8 B 57.92
    In der Rechtsbehelfsbelehrung eines Einberufungsbescheides braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, daß der Widerspruch innerhalb der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen sein muß (vgl. Urteil vom 21. Februar 1972 - BVerwG IV C 40.70 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 23 S. 8 ; Beschluß vom 3. September 1981 - BVerwG 7 B 177.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 45 S. 4 f.).
  • BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 8 B 57.92
    Soweit der Kläger erstmals mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend macht, der Einberufungsbescheid sei ihm tatsächlich erst am 11. Mai 1991 zugegangen, handelt es sich um neues tatsächliches Vorbringen, das vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden kann (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO) und ihm ebensowenig die Möglichkeit eröffnet, den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückzuverweisen (vgl. u.a. Urteil vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 71 S. 184 m.weit.Nachw.).
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